Das hat mir grade noch gefehlt Teil 2
- Anrufe vom Vermieter um 20:45 am Feiertag (find ich echt frech! und hab ich ignoriert)
- Anruf vom Vermieter am Samstag morgen
- Mitteilung vom Vermieter, dass er mit dem Makler dann mal vorbeikommt zum die Wohnung zeigen
- Auf Anfrage meinerseits erst: Mitteilung vom Vermieter, dass der Makler die Wohnung fotografiert!! (und das find ich oberfrech, dass er das erst auf Anfrage gesagt hat)
Meine Wohnung ist zur Zeit nämlich überhaupt nicht fotogen *mich vergrab*
Andererseits muss ich ganz klar erkennen: Es ist auch DIE Gelegenheit für mich, die Wohnung wirklich fotogen zu machen!!
_Zeo_ - 2008-10-04 11:34
Tasmanian - 2008-10-05 20:51
Mmmpf wie bäh. Kannst du das nicht verweigern? Er kann die Wohnung schliesslich auch fotografieren wenn du ausgezogen bist.
Hoshi - 2008-10-06 08:45
Ich habe da auch nochmal drüber nachgedacht. Normalerweise müsste doch ein Grundriss der Wohnung ausreichen, um sie weiter zu vermieten oder andere Pläne zu verwirklichen. Ob man den Fotos zustimmen MUSS?? Ich weiß es nicht...
Tasmanian - 2008-10-06 11:01
Ich zweifle da ehrlich gesagt dran. Besichtigen ja, aber fotografieren, da bin ich mir nicht sicher. Ich würde da aus Prinzip schonmal widersprechen.
_Zeo_ - 2008-10-06 15:44
Er will das ganze Haus verkaufen, nicht meine Wohnung vermieten.
Laut den anderen von unten, kommt da wohl eben dieser Makler und macht Fotos, damit er die Wohnung besser beschreiben kann, die aber angeblich nicht im Internet erscheinen, wär ja noch schöner
Laut den anderen von unten, kommt da wohl eben dieser Makler und macht Fotos, damit er die Wohnung besser beschreiben kann, die aber angeblich nicht im Internet erscheinen, wär ja noch schöner
Tasmanian - 2008-10-07 15:54
Fakten:
Fotografieren in der Wohnung des Mieters
Das Amtsgericht Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 16.1.1998 - 33 C 2515/97 - 67 (Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1998, S. 343) entschieden, dass der Vermieter nicht berechtigt sei, anlässlich einer Wohnungsbesichtigung ohne Erlaubnis des Mieters in der Wohnung zu fotografieren um deren Zustand festzuhalten. Dies stelle einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Mieters dar.
Quelle http://www.mietrecht-forum.com/topic,530,-begehung-und-besichtigung-durch-den-vermieter.html
Fotografieren in der Wohnung des Mieters
Das Amtsgericht Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 16.1.1998 - 33 C 2515/97 - 67 (Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1998, S. 343) entschieden, dass der Vermieter nicht berechtigt sei, anlässlich einer Wohnungsbesichtigung ohne Erlaubnis des Mieters in der Wohnung zu fotografieren um deren Zustand festzuhalten. Dies stelle einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Mieters dar.
Quelle http://www.mietrecht-forum.com/topic,530,-begehung-und-besichtigung-durch-den-vermieter.html
_Zeo_ - 2008-10-07 21:23
Hm ok, aber wenn der Makler, der das Haus verkaufen soll fotografieren will!, damit er den Menschen erzählen kann wie es aussieht?
Ich weiß nicht, ob es da viel nützt sich zu weigern, egal wie sehr man im Recht ist. Wenn alles nichts hilft will ich mindestens die Bilder vorher sehen und bestimmen, was er löschen soll.
Ich hab heute die Nachbarin nochmal interviewt und bin echt froh drüber. Was die alles erzählt hat... ich staune!!
Ich weiß nicht, ob es da viel nützt sich zu weigern, egal wie sehr man im Recht ist. Wenn alles nichts hilft will ich mindestens die Bilder vorher sehen und bestimmen, was er löschen soll.
Ich hab heute die Nachbarin nochmal interviewt und bin echt froh drüber. Was die alles erzählt hat... ich staune!!
Shania - 2008-10-06 11:01
Hm ... das klingt fast danach, das du bald eh die Kartons packen kannst ...
also ... ran ans Aufraeumen und Sortieren und Weg werfen und ueberhaupt: die Anrufe vom Vermieter nerven mich schon beim lesen ... und Fotos machen?! Geht gar nicht!
*drueck dich*
also ... ran ans Aufraeumen und Sortieren und Weg werfen und ueberhaupt: die Anrufe vom Vermieter nerven mich schon beim lesen ... und Fotos machen?! Geht gar nicht!
*drueck dich*
_Zeo_ - 2008-10-07 21:25
Hm, nach dem was ich heute so gehört habe... Gut, wir haben irgendwie damit gerechnet, aber wenn es dann so vor einem steht.
Wie war das denn damals bei euch? Euer Haus wurde doch auch an einen neuen Vermieter verkauft, wenn ich mich nicht irre. Wenn du magst mails mir mal ;-)
Wie war das denn damals bei euch? Euer Haus wurde doch auch an einen neuen Vermieter verkauft, wenn ich mich nicht irre. Wenn du magst mails mir mal ;-)
Shania - 2008-10-08 15:09
klar :)
_Zeo_ - 2008-10-08 22:11
Danke :)
Ansonsten drücke ich weiter alle Daumen für alles, was nötig ist *umarm*
Natürlich ist die Gelegenheit einmalig, nur möcht ich eben wirklich aufräumen und nicht nur Dinge verschwinden lassen ;-)
@Chutzpe:
Der Unterschied liegt zwischen "sich die Wohnung ansehen" und "die momentan Verhältnisse digital für Menschen die es nicht angeht verewiglichen lassen". Auch wenn das Ganze angeblich nicht im Internet erscheint... wer mag schon gern seine "Ordnung" fotografieren lassen??
Ich jedenfalls bestimmt nicht, soviel ist sicher!! Selbst wenn es dem öffentlichen Ordentlichkeitsgefühl entsprechen würde.
Ich bin eben empfindlich dabei, wer meine Wohnung betritt. Und unerwünschte Fotos meiner Wohnung mag ich schon gar nicht!!
Eigentlich mag ich mich darüber nicht streiten, wir sind darüber eben verschiedener Meinung!! Und das ist ok so!!